SH OstseeImmobilien
Seestraße 37
23747 Dahme
Tel.: 04364 713 4595
Fax: 04364 713 4596
SH OstseeImmobilien
Speerbrecher & Hitziger GbR
Immobilienstandort Dahme und Umgebung.
Vorbemerkung:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage
für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Sie
bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein
vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und
standardisiert wird. Für Kaufleute i.S.d. HGB gelten sie auch
für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer
ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
§ 1 Vertraulichkeit:
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl.
unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unsere
Kunden bestimmt und dürfen nur mit unserer schriftlichen
Einwilligung an Dritte weitergegeben werden. Schuldhafte
Zuwiderhandlungen können den Weitergebenden im Falle
des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Miet-
/Kaufvertrag) zu Schadensersatzzahlungen verpflichten.
§ 2 Datenschutz:
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit
einverstanden, dass wir zur Erfüllung unserer
Verpflichtungen befugt sind, die notwendigen
personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach
Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.
§ 3 Haftungsbeschränkung
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen
Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom
Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die
Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen
wir daher nicht. Es obliegt unseren Kunden, die darin
enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre
Richtigkeit hin zu überprüfen. Im Übrigen haften wir als
Firma SH OstseeImmobilien / Speerbrecher & Hitziger GbR
nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen
garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung
einer Kardinalpflicht.
§ 4 Vertragsabschluss
Der Provisionsanspruch der Firma SH OstseeImmobilien /
Speerbrecher & Hitziger GbR entsteht mit Abschluss des
rechtswirksamen Hauptvertrages, sofern eine Provision
vereinbart wurde und nicht zu gesetzlichen Vorgaben in
Widerspruch steht. Sie ist verdient und fällig, sobald der
Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) zustande gekommen ist.
Handelt es sich bei dem Hauptvertrag um einen
Mietvertrag, ist eine Provision vom Wohnungssuchenden
nur zu leisten, wenn die Firma SH OstseeImmobilien /
Speerbrecher & Hitziger GbR ausschließlich wegen des
Auftrages des Wohnungssuchenden das Wohnungsangebot
einholt und eine Provisionspflicht zuvor vereinbart wurde.
Ist der Auftrag vom Vermieter ausgegangen bzw. von
diesem ebenfalls gestellt, wird eine Provision nur von
diesem geschuldet, sofern entsprechend vorher vereinbart.
Die Provision ist innerhalb von zehn Tagen nach
Rechnungsstellung zahlbar. Sollte durch unsere Nachweis-
oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag
zustande kommen, ist eine Provision vom Auftraggeber an
die Firma SH OstseeImmobilien / Speerbrecher & Hitziger GbR
zu zahlen.
Sowie die Höhe der Provision, als auch die jeweilige Zahlung des
Auftraggebers richtet sich nach dem Standort der Immobilie und
der dort ortsüblichen Provision bzw. den Vorgeben des §3 Absatz
2 des Gesetzes zur Regulierung der Wohnungsvermittlung
(Begrenzung auf zwei Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen
Umsatzsteuer), soweit in dem jeweiligen Angebot nicht
ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist.
§ 5 Fälligkeit
Unsere Provision ist innerhalb von zehn Tagen nach
Rechnungsstellung fällig und zahlbar.
§ 6 Rückfragenklausel
Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, das uns
zur Vermakelung an die Hand gegeben worden ist, gilt, dass
der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des
beabsichtigten Hauptvertrages (Kaufvertrag oder
Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift
des vorgesehenen Vertragspartners bei uns rückzufragen,
ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch
unsere Tätigkeit veranlasst worden ist.
§ 7 Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch der Firma SH OstseeImmobilien /
Speerbrecher & Hitziger GbR besteht auch bei
Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und
wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem
Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft
liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung
der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.
§ 8 Doppeltätigkeit
Die Firma SH OstseeImmobilien / Speerbrecher & Hitziger
GbR kann im Hinblick auf Geschäftsbeziehungen, die auf
einen Kaufvertragsabschluss abzielen, auch für den
anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig werden.
Sollte sich eine Doppeltätigkeit anbahnen, wird der
Vertragspartner hieraus gesondert vor Abschluss des
jeweiligen Maklervertrages hingewiesen.
Die Firma SH OstseeImmobilien / Speerbrecher & Hitziger
GbR wird aber niemals gleichzeitig als sogenannter
Vermittlungsmakler für beide Seiten tätig. Handelt es sich
bei dem Auftrag zudem um ein Miet- bzw.
Vermietungsgesuch, ist eine Doppeltätigkeit diesbezüglich
von vornherein ganz ausgeschlossen.
§ 9 Gerichtsstand/Verbot von Aufrechnung und
Zurückbehaltung
Handelt es sich auch bei unserem Kunden um einen
Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand Eutin
vereinbart. Es gilt deutsches Recht. Außerdem gilt im
Verhältnis zu Kaufleuten, dass Aufrechnung- und
Zurückbehaltungsrechte gegen Firma SH OstseeImmobilien
/ Speerbrecher & Hitziger GbR nur mit rechtskräftig
festgestellten oder anerkannten Gegenforderungen
eingewandt werden können.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden
Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht
berührt werden. Alleine die unwirksame Bestimmung soll
gemäß § 306 Abs. 2 BGB durch die gesetzliche Regelung
ersetzt werden, sofern das weitere Festhalten an dem
Vertrag keine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei
darstellt.
Tel.: 04364 713 4595
Fax: 04364 713 4596